Akteneinsicht (AE) bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter (z.B. Strafverteidiger, Polizei) Einsicht in alle Beweismittel eines Ermittlungsverfahrens bekommt. Diese dürfen dann Aufzeichnungen anschauen, Fotokopien oder Abschriften anfertigen. Ein Antrag auf Akteneinsicht kann bei der zuständigen Behörde, die die Akte verwahrt, gestellt werden.

Aktuelles
5 Schritte zur optimierten IT-Sicherheit im Mittelstand
IT-Sicherheit ist für Unternehmen – aller Schichten und aller Branchen – ein Thema von enormer Bedeutung. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) weisen allerdings große Defizite