Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wurde in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung durch die Landesjustizverwaltungen an den der*die Notar*in erlassen. Sie steckt den dienstrechtlichen Rahmen ab, an den der Notar:in in der Berufsausübung gebunden ist. Die Dienstordnung ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts.
Zahl des Monats August – 4
4 Tage Woche für Geschäftsinhaber: das heißt nicht, das Ihr oder Sie nur noch 4 Tage arbeiten. Nein?!……. was halten sie von dem Gedanken 4