Die Handwerkskammern (HWK) sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die die Interessen des Handwerks als Berufsstand in der jeweiligen Region vertreten. Jeder der einen Handwerksbetrieb gründet, muss Mitglied in der örtlich zuständigen Handwerkskammer werden. Es handelt sich um eine organisierte Selbstverwaltungseinrichtung, die sich zum Beispiel um Berufsausbildungen und weitere kooperative Entwicklungen im Handwerksbereich kümmert.
Für nichthandwerkliche Betriebsteile ist Doppelmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben
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