Das Landgericht (LG) ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind und deren Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt. Zudem ist es als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig. In Deutschland gibt es derzeit 115 Landgerichte.
Nächste Instanz: Oberlandesgericht (OLG)
Ähnliche Begriffe
- Amtsgericht
- Arbeitsgericht
- Außenhandelskammer
- Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
- Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie