Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ➚ garantiert jedem Arbeitnehmer*in einen allgemeinen Mindestlohn. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten festhalten.Ausgeschlossen sind unter anderem Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und ehrenamtliche Mitarbeiter.

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5 Schritte zur optimierten IT-Sicherheit im Mittelstand
IT-Sicherheit ist für Unternehmen – aller Schichten und aller Branchen – ein Thema von enormer Bedeutung. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) weisen allerdings große Defizite