Die Rechtsanwaltskammer (RAK) ist die regionale Organisation der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Insgesamt gibt es 28 Kammern in Deutschland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und übernimmt Aufgaben wie Zulassung von Rechtsanwälten, Überwachung von Pflichten der Mitglieder und sorgt für die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft.
(siehe auch Rechtsanwalt)
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