Mit dem Übungsleiterfreibetrag, auch Übungsleiterpauschale genannt, können Vereine ihre ehrenamtlich tätigen Ausbilder, Dozenten, Pfleger, Erzieher oder Künstler entlohnen. Der Ehrenamtler muss bis zu der gesetzlich festgelegten Vergütungsgrenze keine Einkommenssteuer zahlen und auch der Verein hat keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Zahl des Monats August – 4
4 Tage Woche für Geschäftsinhaber: das heißt nicht, das Ihr oder Sie nur noch 4 Tage arbeiten. Nein?!……. was halten sie von dem Gedanken 4